Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der r BJS CERAMICS GMBH und der BJS COMPOSITES GMBH. Jede dieser Gesellschaften wird nachfolgend jeweils einzeln als „BJS“ bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu unseren Angeboten bzw. unseren Auf-tragsbestätigungen. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen, sie gelten nicht gegenüber BJS auch wenn BJS Bestellungen vorbehaltlos ausführt, es sei den BJS stimmt diesen abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers ausdrücklich vorab zu.
Vorvertragliche Leistungen, Angebot und Annahme
1. Erste Kostenvoranschläge einschließlich die zu ihrer Erläuterung erforderlichen Skizzen und schema-tischen Darstellungen werden kostenlos geliefert. Werden auf Ihren Wunsch darüber hinaus weitere Unterlagen (Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Festigkeitsberechnungen etc.) über das erste Angebot hinausgehend erarbeitet und erhält BJS nicht den Auftrag, ist BJS berechtigt, eine dem angeforderten, besonderen Arbeitsaufwand entsprechende angemessene Vergütung zu berechnen.
2. Zwischen BJS und Ihnen ist vereinbart, dass alle im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen In-formationen, Zeichnungen, Daten etc. wechselseitig i.S.d. § 18 UWG anvertraut sind und ausschließ-lich im Rahmen der Zusammenarbeit genutzt werden dürfen. Jede anderweitige Nutzung, insbeson-dere die Weitergabe an Dritte, ist strikt untersagt.
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst nach schriftlicher Auftragsbe-stätigung durch BJS zustande.
4. Technische Daten und Beschreibungen in BJS‘ Produktinformationen, Merkblättern etc. sind lediglich Anhaltspunkte. Sie basieren auf technischen Erkenntnissen in Laborversuchen und unterschiedlichen Praxisanwendungen. Sie sind daher in keinem Fall als zugesicherte Eigenschaften oder Garantien für den konkreten Anwendungsfall zu betrachten, noch stellen sie eine Zusicherung zur Eignung für einen spezifischen Anwendungsfall dar.
5. Im Fall, daß BJS Muster, Probematerialien, Probeprodukte verkauft, die von Ihnen für die Qualifikation in Prozessen und Anwendungen verwendet werden, sind jegliche Gewährleistungen seitens BJS aus-geschlossen, die die Reproduzierbarkeit solcher Muster, Probematerialien, Probeprodukte und deren großtechnische und/oder industrielle Produktion betreffen. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen BJS, die aus der Nichtreproduzierbarkeit solcher Muster, Probematerialien, Probeprodukte entstehen, sind ausgeschlossen.
Preise und Zahlungskonditionen
1. Für Materiallieferungen verstehen sich die Preise ab Werk netto ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Umsatzsteuer und ggf. ohne Zölle. Bei zu erbringenden Montageleistungen basieren die Preise für zu erbringende Arbeiten auf den für BJS maßgeblichen gesetzlichen bzw. tariflichen Arbeitszeiten. Werden von Ihnen Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsstunden verlangt, kom-men die tariflichen bzw. gesetzlichen Zuschläge zusätzlich zur Anrechnung.
Neben den vereinbarten Preisen für die Stundensätze, die sich netto verstehen, sind die Kosten für die Hin- und Rückreise der BJS Mitarbeiter, die Vergütung für Reisestunden und die tarifliche Auslö-sung zu den jeweils gültigen Sätzen zu vergüten.
2. Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Gegenüber BJS-Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn die Ge-genforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Ihren Lasten. BJS behält sich vor, Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
1. BJS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die BJS aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung zustehen. Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei Verarbei-tung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, BJS nicht gehörenden Sachen, erwirbt BJS Mitei-gentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen eingesetzten Materialien. Zur Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedarf es nicht der Erklä-rung des Rücktritts, sofern Sie sich in Verzug befinden.
2. Geldforderungen, die durch den Verkauf der noch in BJS-Eigentum oder Miteigentum stehenden Ma-terialien gegenüber Ihren Abnehmern entstehen, gelten von Ihnen im Zeitpunkt des Verkaufs als an BJS im Voraus abgetreten. Der Umfang der Vorausabtretung ist durch die Höhe der BJS-Forderung gegen Sie begrenzt. Bis zum Widerruf durch BJS sind Sie jedoch berechtigt, die Forderung in eigenem Namen einzuziehen und an BJS abzuführen.
3. Soweit der Wert der BJS zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, werden auf Ihr Verlangen diese entsprechend freigegeben.
4. Treten vor oder während der Lieferung/Arbeitsausführung berechtigte Zweifel an Ihrer Zahlungsfähig-keit auf, so kann BJS von Ihnen zur Absicherung Ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichende Sicher-heiten verlangen und bis zur Gestellung solcher Sicherheiten die Erbringung der Lieferungen und Leistungen zurückhalten. Sollten Sie die geforderten Sicherheiten nicht erbringen können, ist BJS be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Exportkontrolle
Da zahlreiche BJS-Produkte der staatlichen Exportkontrolle unterliegen und deren Lieferung nur unter Beachtung der einschlägigen Exportkontrollvorschriften möglich ist, gehen daraus resultierende Lie-ferverzögerungen und/oder Lieferhindernisse nicht zu unseren Lasten. Sie verpflichten sich Ihrerseits, bei Exporten der Produkte die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts strikt zu beachten.
Bei ITAR-relevanten Kollaborationen stellen Sie sicher, daß BJS nur nach vorheriger schriftlicher An-kündigung und schriftlicher Bestätigung von BJS ITAR-relevante Informationen, Produkte, Technolo-gien erhält.
Erfüllungsort und Gefahrübergang
BJS ist in der Wahl des jeweiligen Gruppen-Produktionsstandortes frei. Erfüllungsort ist bei Material-lieferung das ausliefernde Werk. Bei Lieferungen mit Montage ist dies der Ort der Errichtung des Wer-kes. Die Gefahr geht auf Sie über, wenn die Waren unser Werk verlassen (exworks). Bei herzustel-lenden Werken geht die Gefahr mit Abnahme über. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht binnen 7 Werktagen nach Fertigstellung von Ihnen erteilt wird. Dies gilt nicht, wenn abnahmehindernde, in BJS‘ Verantwortungssphäre liegende Gründe oder wesentliche Mängel des Werkes vorliegen.
Verzug und Mängelhaftung
1. Unsere Liefertermine sind nicht verbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist explizit mit Ihnen vereinbart.
2. Verbindlich vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware bzw. bei Liefe-rungen mit Montage auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Werkes zzgl. etwaiger Verzögerungen, die aus der erforderlichen Beachtung einschlägiger Exportkontrollvorschriften resultieren. Bei schuld-hafter Überschreitung der Lieferfrist können Sie nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden, angemessenen Nachfrist Ihre Ihnen nach dem Gesetz zustehenden Rechte geltend machen. Schadensersatz-ansprüche gegenüber BJS sind jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt.
3. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den Auftragswert, sofern nicht eine von BJS ggf. abge-schlossene Versicherung eventuelle weitere Schäden ersetzt.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsge-setz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, bei Körper- oder Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Be-schaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus.
5. Betriebsstörungen, Ausfälle von Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, soweit solche Ereignisse nicht vorhersehbar und unvermeidbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird hierdurch die Lieferung bzw. die Erbringung unserer Leistung um mehr als einen (1) Monat verzögert, so ist jede Partei unter Aus-schluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Mengen vom Vertrag zurückzutreten.
6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist und keine berechtigten Interessen auf Ihrer Seite entgegen stehen.
7. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche ist begrenzt auf 12 Monate ab dem Zeitpunkt des gesetzli-chen Verjährungsbeginns, soweit BJS nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet. Die Haftungsbeschränkung gilt zudem nicht, wenn BJS eine Sache geliefert hat, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bau-werk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
Machen Sie nach Ablauf von mehr als 6 Monaten nach Lieferung bzw. Abnahme einen Mangel gel-tend, sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel Ihnen nicht schon seit längerer Zeit bekannt ist und Sie die Benutzung des Vertragsgegenstandes sofort nach Feststellung des Mangels eingestellt haben. Setzen Sie trotz Kenntnis eines von BJS zu vertretenden Mangels die Benutzung der Sache fort und vergrößert sich dadurch der Mangel, entfallen insoweit ihre Gewährleistungsansprüche.
8. Offensichtliche Mängel müssen gemäß der §§ 377, 378 HGB schriftlich gerügt werden .Andernfalls ist die Geltendmachung von Mangelansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzei-tige Absendung der Rüge.
9. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, so sind Sie gegenüber BJS verpflichtet, die BJS entstandenen Aufwendungen zur Besichtigung und Prüfung der Mangelrüge gegen Inrechnungstellung zu ersetzen.
Sonstige gesetzliche Haftungen
1. BJS haftet für von ihr zu vertretende Schäden für Körper, Leben und Gesundheit sowie für alle Hand-lungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Wei-tergehende Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch we-gen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, sind, soweit gesetzlich zulässig bzw. soweit nicht gemäß diesen Bedingungen ausdrücklich zugestanden, ausgeschlossen.
2. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind und über den für BJS vorhersehbaren und vertragstypischen Schadensumfang hinausgehen. Eine Haftung für Folgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn sowie Verlust von Informationen und Daten ist soweit gesetzlich zulässig bzw. soweit nicht gemäß diesen Bestimmungen ausdrücklich zugestanden, ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Für die Auslegung von Lieferklauseln sind die Incoterms in der je-weils neuesten Fassung maßgebend.
2. Als Gerichtsstand gilt jeweils der Sitz der verkaufenden Gesellschaft als vereinbart. BJS ist jedoch auch berechtigt, gerichtliche Verfahren an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten.
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass wir geschäftsbezogene – auch persönliche – Daten, die wir von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Durchführung Ihrer Bestellung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen speichern und verarbeiten.
Stand 05/2021